Dolmetschen
- Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen
- Gerichts- und Behördendolmetschen bei den Gerichten, Kantons- und Stadtpolizeistellen sowie allen anderen Behörden der Kantone ZH, SG, TG, SZ
- Begleitung von Rechtsanwälten in Straf- und Zivilverfahren – in der Kanzlei oder im Gefängnis
- Dolmetschen bei Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten
- Dolmetschen bei Zivilstandsämtern (Ehevorbereitungen, Trauungen, Vaterschaftsanerkennungen, etc.)
- Auf Wunsch auch Flüsterdolmetschen
„Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte … kann die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers verlangen, wenn er die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.“ (Art. 14.3 f des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte)