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Dolmetschen

  • Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen
  • Gerichts- und Behördendolmetschen bei den Gerichten, Kantons- und Stadt­polizei­stellen sowie allen anderen Behörden der Kantone ZH, SG, TG, SZ
  • Begleitung von Rechtsanwälten in Straf- und Zivilverfahren – in der Kanzlei oder im Gefängnis
  • Dolmetschen bei Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten
  • Dolmetschen bei Zivilstandsämtern (Ehevorbereitungen, Trauungen, Vaterschaftsanerkennungen, etc.)
  • Auf Wunsch auch Flüsterdolmetschen

„Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte … kann die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers verlangen, wenn er die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.“ (Art. 14.3 f des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte)